Die DigitalFreedom Global LLC ist ein Unternehmen für Software und Content nach dem Recht des Staates Wyoming, USA, mit Sitz in Sheridan. Sie wird von ihren beiden Gesellschaftern M. Berger und J. Rosenstock selbst geführt.
Unter der Marke The App Architect bauen, übernehmen oder retten wir Apps für Firmen und betreiben sie danach, rundum betreut. Die Konten laufen auf den Namen des Kunden, und der Code liegt ab Tag eins in dessen Repository. Außerdem veröffentlichen wir eigene Apps für iPhone, Android und Mac sowie Videos auf YouTube.
M. Berger und J. Rosenstock führen die DigitalFreedom Global LLC selbst. Beide Arbeitsbereiche haben eine eigene Website, die Links finden Sie hier.
die technische Hälfte
M. Berger
Software-Architekt, Indie-App-Entwickler und Autor mit über 20 Jahren Software, die laufen muss, für Banken, Versicherungen, Energieversorger und Behörden: Zahlungen in Sekunden, Zugänge, die nur die Richtigen hereinlassen, Systeme, die rund um die Uhr laufen, auch in der kritischen Infrastruktur.
Beauty-Content auf YouTube mit Schwerpunkt Hair Styling: Tools, Techniken und alltagstaugliche Routinen, mit denen die Haare auch an einem normalen Morgen sitzen.
Der Umfang wird nach dem Erstgespräch schriftlich fixiert, der Festpreis je Etappe steht vor Projektstart im verbindlichen Angebot. Bezahlt wird in Etappen gegen abgenommene Meilensteine. Mehrumfang außerhalb des freigegebenen Briefings gibt es nur per schriftlicher Nachtragsvereinbarung mit eigenem Preis (Ziffern 3.3 und 4.5 der AGB).
Eigentum
Code im Repository des Kunden
Der Code liegt ab Projektbeginn im Repository des Kunden. Mit jeder bezahlten Etappe gehen die Rechte an allem bis dahin Gelieferten auf den Kunden über, einschließlich Build-Pipelines und Infrastruktur-Konfiguration (Ziffer 8 der AGB).
Konten
Konten auf den Namen des Kunden
Store-, Server-, Domain- und Zahlungskonten laufen auf den Kunden. Wir arbeiten mit Zugängen, die der Kunde vergibt und entziehen kann.
Stack
Dokumentierter Standard-Stack
Apps entwickeln wir nativ in Swift oder plattformübergreifend in Flutter, Backends in Java mit Quarkus, auf Skalierung ausgelegt. Auf demselben Stack laufen unsere eigenen Apps in Produktion, und alles ist dokumentiert, sodass jedes Team übernehmen kann.
Remote, mit einem Vertragspartner
Für Kunden heißt das: Wir arbeiten remote und überwiegend schriftlich, Vertragspartner ist eine US-Gesellschaft.
Remote und schriftlich
Das Angebot richtet sich an Kunden in englisch- und deutschsprachigen Ländern: dem Vereinigten Königreich, Irland, Malta, Jersey, Guernsey, der Isle of Man, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika sowie Deutschland, Österreich und der Schweiz. Außerdem betreuen wir Kunden in den Niederlanden, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Singapur und Hongkong. Abgestimmt wird überwiegend schriftlich oder per kurzem Bildschirmvideo, das sich jeder ansieht, wann es ihm passt. Der Arbeitsstand ist jederzeit nachlesbar.
Ein Vertragspartner
Verträge schließt die DigitalFreedom Global LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, egal wo der Kunde sitzt. M. Berger baut seit über 20 Jahren Software, die laufen muss.
Weltweit verfügbar
Unsere eigenen Apps sind weltweit im App Store verfügbar.
Sicherheit und Datenschutz
Ihre Daten liegen primär auf unseren Servern im Vereinigten Königreich und in Europa, unsere E-Mails bei einem Schweizer Anbieter auf Servern in Frankreich. Für einzelne Aufgaben setzen wir weitere Dienstleister ein. Die Übersicht zeigt, welche das sind, wo sie sitzen und auf welcher Grundlage sie Daten verarbeiten. Übermittlungen außerhalb des EWR sind über Angemessenheitsbeschlüsse, das EU-US Data Privacy Framework oder EU-Standardvertragsklauseln abgesichert.
Einen Auftragsverarbeitungsvertrag stellen wir auf Anfrage bereit.
Vertragspartner in Irland, Verarbeitung überwiegend in der EU
Grundlage
Auftragsverarbeitungsbedingungen von Google, EU-Standardvertragsklauseln
RevenueCat
Wofür
Abo-Verwaltung in unseren eigenen Apps
Standort
USA
Grundlage
Auftragsverarbeitungsvertrag als Teil der Nutzungsbedingungen, EU-Standardvertragsklauseln
Cal.com
Wofür
Terminbuchung für Beratungsgespräche
Standort
USA
Grundlage
Auftragsverarbeitungsvertrag mit Abschluss des Kontos, EU-US Data Privacy Framework
INWX
Wofür
Domains und DNS
Standort
Deutschland, Nameserver in Europa
Grundlage
Vertrag mit INWX; verarbeitet die Daten unserer Domains
ZA Central Registry (ZACR)
Wofür
Registrierungsstelle für unsere Domain digitalfreedom.co.za
Standort
Südafrika
Grundlage
Registriert über INWX; die Registrierungsstelle hält die für .co.za-Domains nötigen Registrierungsdaten
Häufige Fragen
Wie hängen DigitalFreedom und The App Architect zusammen?
The App Architect ist die Marke der DigitalFreedom Global LLC für Kundenprojekte. Darunter bauen, übernehmen oder retten wir Apps samt der Systeme dahinter und betreiben sie danach, rundum betreut, für Firmen ohne eigenen technischen Verantwortlichen und für Teams mit eigener IT. Das Versprechen der Marke lautet: „Ihre App läuft. Um den Rest kümmere ich mich.“ Typische Anlässe: Der Entwickler ist weg, ein Prototyp soll live gehen, ein Store hat abgelehnt, oder ein Kunde prüft die Firma als Lieferanten. DigitalFreedom ist der Handelsname derselben Gesellschaft; unter ihm erscheinen auch unsere eigenen Apps und unsere Videos auf YouTube. Beide Namen meinen also dieselbe Gesellschaft, Vertragspartner ist immer die DigitalFreedom Global LLC. Kundenprojekte fragen Sie über theapparchitect.com an, auf dieser Seite finden Sie Impressum, Datenschutzerklärung und Kontakt.
Übernehmen Sie Apps, die andere gebaut haben?
Ja. Solche Kundenprojekte laufen über The App Architect: zuerst ein App-Check zum Festpreis, dann gehen die Konten auf den Kunden über, ein neuer Build wird ausgeliefert, und danach betreiben wir die App auf Wunsch, rundum betreut. Die Preise stehen auf theapparchitect.com.
Ist DigitalFreedom Global LLC ein eingetragenes Unternehmen?
Ja. Die DigitalFreedom Global LLC ist eine Limited Liability Company nach dem Recht des Staates Wyoming, USA, eingetragen beim Wyoming Secretary of State. Die Filing ID steht im Impressum; damit lässt sich die Eintragung beim Wyoming Secretary of State zuordnen. Das Impressum nennt zusätzlich die Anschrift, die vertretungsberechtigten Personen M. Berger und J. Rosenstock und die Kontaktwege der Gesellschaft. Rechtlich maßgeblich ist die englische Fassung; die deutsche Fassung ist eine Übersetzung zur Information.
Warum ist DigitalFreedom eine US-LLC?
Weil Kunden so einen gleichbleibenden Vertragspartner haben: dieselbe Gesellschaft, dieselbe Anschrift, dasselbe Vertragsrecht und dieselbe Rechnungsstellung, egal wo der Kunde sitzt. Für uns ist die Struktur zudem einfach zu verwalten. Die Eintragung lässt sich mit der Filing ID aus dem Impressum beim Wyoming Secretary of State nachprüfen.
Warum hat DigitalFreedom eine .co.za-Domain?
Weil wir unbedingt den Namen DigitalFreedom wollten und er unter .com und den anderen großen Endungen schon vergeben war. Wir wählen nach Praktikabilität, nicht nach Land: Die Domain kommt aus einem Land, die Firma ist in einem anderen eingetragen, die Server stehen wieder in einem anderen. Wir nehmen, was die Welt Bestes zu bieten hat, und geben es an unsere Kunden weiter; daher auch die Vielfalt unserer Produkte. Die Endung sagt deshalb nichts darüber, wer Ihr Vertragspartner ist: Vertragspartner ist die DigitalFreedom Global LLC in Wyoming, USA, und unsere Infrastruktur steht im Vereinigten Königreich und in Europa.
Wer ist Vertragspartner?
Vertragspartner ist die DigitalFreedom Global LLC, 30 N Gould St, Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, eine Gesellschaft nach dem Recht des Staates Wyoming. Der Vertrag kommt nach den AGB durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande, also durch ein Angebot mit unterzeichneter Annahme oder einen Mailaustausch mit klar bestätigtem Auftragsumfang. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, etwa dessen Einkaufsbedingungen, sind ausdrücklich ausgeschlossen (Ziffer 1 der AGB). Weitere Angaben zur Gesellschaft stehen im Impressum, die Vertragsbedingungen in den AGB auf theapparchitect.com.
Was bedeutet ein US-Vertragspartner für mein Unternehmen?
Für Ihr Unternehmen bedeutet es vor allem, dass Ihr Vertragspartner eine Gesellschaft nach dem Recht des Staates Wyoming ist, während die Zusammenarbeit remote läuft. Abgestimmt wird überwiegend schriftlich, der Arbeitsstand ist jederzeit nachlesbar. Was für Einkauf und Rechtsabteilung zählt, beantworten die weiteren Fragen auf dieser Seite einzeln: das anwendbare Recht und der Gerichtsstand, die Umsatzsteuer innerhalb und außerhalb der EU, die Abrechnungswährung und der Umgang mit Daten. Offene Punkte klären Sie am besten vor der Auftragsbestätigung, am einfachsten über hello@digitalfreedom.co.za.
Gibt es eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja. Einen Nachweis legen wir auf Anfrage gerne vor; fordern Sie ihn über hello@digitalfreedom.co.za an oder sprechen Sie uns im Erstgespräch darauf an. Die Haftung regelt Ziffer 10 der AGB: Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und mutwilligem Fehlverhalten, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie, soweit zwingendes anwendbares Recht, insbesondere Produkthaftungsrecht, eine Beschränkung nicht zulässt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Gesamtfestpreis des jeweiligen Angebots, bei laufenden Leistungen auf die Vergütung der zwölf Monate vor dem schadensbegründenden Ereignis (Ziffer 10.2); im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Schließen Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab?
Ja. Gerne schließen wir für Ihr Projekt eine Geheimhaltungsvereinbarung; sprechen Sie das bitte bei Ihrer Anfrage über theapparchitect.com an. Unabhängig davon sind nach Ziffer 11 der AGB beide Parteien zur Vertraulichkeit verpflichtet, und zwar bis 5 Jahre nach Vertragsende. Code, Datenmodelle und nicht-öffentliche Geschäftslogik legen wir nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung offen (Ziffer 8.4). Ein Projekt dürfen wir nach der Live-Schaltung als Referenz nennen, sofern Sie dem nicht in Textform widersprechen.
Welches Recht gilt für Verträge?
Nach den AGB für Kundenprojekte (Ziffer 14) gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder eine öffentliche Stelle, sind für Klagen gegen uns ausschließlich die Gerichte in Sheridan County, Wyoming, zuständig; wir dürfen den Auftraggeber zusätzlich an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen (Ziffer 14.2). Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform (Ziffer 14.4), mündliche Nebenabreden bestehen nicht (Ziffer 2). Wünschen Sie eine abweichende Regelung, sprechen Sie uns bitte vor der Auftragsbestätigung darauf an.
Wird Umsatzsteuer berechnet?
Alle Preise sind Nettopreise. Die steuerliche Behandlung wird vor Vertragsschluss geklärt und im Angebot festgehalten (Ziffer 4.1 der AGB). Bei Firmenkunden in der EU mit gültiger USt-IdNr. ist das in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren; die USt-IdNr. prüfen wir vor der ersten Rechnung über VIES. Wie Sie den Vorgang buchen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung; steuerlich beraten wir nicht.
Und außerhalb der EU?
Auch hier gilt: Die steuerliche Behandlung wird vor Vertragsschluss geklärt und im Angebot festgehalten. Ob bei Ihnen eine Steuer auf den Bezug der Leistung anfällt oder sich ein ausländischer Anbieter vor Ort registrieren muss, richtet sich nach dem Recht Ihres Landes. Steuerlich beraten wir nicht.
Arbeiten Sie auch für Privatpersonen?
Nein. Beratung und Entwicklung bieten wir nur Unternehmen an. Privatpersonen können ausschließlich unsere fertigen Apps im App Store und bei Google Play nutzen, unsere kostenfreie Software auf GitHub verwenden oder unsere Inhalte auf YouTube ansehen. Die Apps beziehen Sie über die Stores; Fragen zu einem Produkt beantwortet support@digitalfreedom.co.za. Unternehmen fragen Kundenprojekte über theapparchitect.com an.
In welcher Währung wird abgerechnet?
Wir rechnen in Euro oder US-Dollar ab. Die Währung steht wie der Preis im verbindlichen Angebot, das vor Projektstart vorliegt. Beim Festpreismodell werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, 30 Prozent bei Projektstart nach Freigabe des Briefings fällig, der Rest in Etappen gegen abgenommene Meilensteine (Ziffer 4.2 der AGB). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen (Ziffer 4.3).
Wie gehen Sie mit Daten und Datenschutz um?
Ihre Daten liegen primär auf unseren Servern im Vereinigten Königreich und in Europa, unsere E-Mails bei einem Schweizer Anbieter auf Servern in Frankreich. Quellcode und unsere Websites liegen bei GitHub in den USA. Alle Dienstleister mit Standort und Vertragsgrundlage stehen im Abschnitt „Wo unsere Daten liegen“ auf dieser Seite. Verarbeiten wir im Projekt personenbezogene Daten Ihres Unternehmens oder Ihrer Kunden, schließen wir mit Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab (Ziffer 12 der AGB); er liegt auf Anfrage vor und regelt unter anderem die Verarbeitung nur nach dokumentierter Weisung, die Unterauftragsverarbeiter, die Meldung von Datenschutzverletzungen sowie Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende. Anfragen zum Datenschutz, etwa zu Auskunft, Berichtigung oder Löschung, gehen an data-protection@digitalfreedom.co.za; Sicherheitslücken melden Sie an security@digitalfreedom.co.za.
In welchen Sprachen arbeiten Sie?
Wir arbeiten auf Englisch und Deutsch; diese Seite gibt es in beiden Sprachen. Anfragen und Abstimmung sind in beiden Sprachen möglich. Die AGB für Kundenprojekte liegen auf theapparchitect.com auf Englisch und auf Deutsch vor; rechtlich verbindlich ist die englische Fassung, die deutsche ist eine Übersetzung zur Information. Das gilt ebenso für die Rechtstexte dieser Seite, etwa das Impressum.
Mit welchen Technologien arbeiten Sie?
Apps entwickeln wir nativ in Swift oder plattformübergreifend in Flutter. Backends bauen wir in Java mit Quarkus, auf Skalierung ausgelegt. Wir bleiben bei diesem Stack, weil wir ihn genau kennen und darin schnell und verlässlich liefern. Derselbe Stack trägt unsere eigenen Apps in Produktion, und alles ist dokumentiert, sodass jedes Team übernehmen kann. Der Code liegt ab Projektbeginn im Repository des Auftraggebers; mit jeder bezahlten Etappe gehen die Rechte am bis dahin Gelieferten, einschließlich Quellcode, Build-Pipelines und Infrastruktur-Konfiguration, auf den Auftraggeber über (Ziffer 8 der AGB).
Setzen Sie KI in der Entwicklung ein?
Ja. Wir entwickeln KI-gestützt mit Werkzeugen führender Anbieter und prüfen jede Änderung manuell, bevor sie ausgeliefert wird. So verbinden wir klassische Softwareentwicklung mit modernen Werkzeugen: schnell, stabil und zu wettbewerbsfähigen Festpreisen. Für das Ergebnis gelten unabhängig vom Werkzeug dieselben Regeln der AGB, etwa die Abnahme (Ziffer 7) und eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Schlussabnahme (Ziffer 9.1). Welche Werkzeuge im Projekt zum Einsatz kommen und wie wir mit Ihren Projektdaten umgehen, besprechen wir gern vor Projektstart.
Betreiben Sie Apps auch nach dem Launch?
Ja. Für den Betrieb schließen wir individuelle Verträge mit einer Servicevereinbarung (SLA) ab, in denen Leistungen und Reaktionszeiten festgelegt werden; standardmäßig reagieren wir bei kritischen Ausfällen innerhalb von 4 Stunden an Werktagen, sonst innerhalb von 1 Werktag (Ziffer 9.5). Für Betrieb und Betreuung gibt es eine Monatspauschale; die aktuellen Startpreise stehen auf theapparchitect.com. Betrieb, Hosting, Wartung und Support sind nicht im Festpreis enthalten (Ziffer 4.6): Der Betrieb läuft über die Monatspauschale (Ziffer 9.5), Hosting und Drittkosten werden nach Verbrauch abgerechnet (Ziffer 4.4), Wartung und Support außerhalb eines Betriebsvertrags nur auf gesonderten schriftlichen Auftrag. Laufende Verträge wie der Betrieb der Server einer App gelten für die vereinbarte Dauer und verlängern sich um die vereinbarte Periode, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird (Ziffer 13.1). Unabhängig davon gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Schlussabnahme (Ziffer 9.1), und The App Architect behebt Fehler in den ersten 90 Tagen nach dem Launch kostenlos.
Wie frage ich ein Kundenprojekt an?
Über theapparchitect.com: Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenlos, die Antwort mit einem klaren nächsten Schritt kommt innerhalb eines Werktags. Im Erstgespräch gehen wir Ihre Idee, den Umfang, den Budgetrahmen und den Zeitplan durch; es ist unverbindlich. Danach wird der Umfang schriftlich fixiert, und der Festpreis je Etappe steht vor Projektstart im verbindlichen Angebot. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, vor Projektbeginn geben beide Seiten ein schriftliches Projekt-Briefing frei (Ziffern 2 und 3.1 der AGB). Alle anderen Anliegen gehen über die Kontaktseite.
Wer führt die Gesellschaft?
Die Gesellschaft wird von ihren beiden Gesellschaftern M. Berger und J. Rosenstock selbst geführt. Beide sind im Impressum als vertretungsberechtigte Personen genannt. Der Arbeitsbereich von M. Berger ist Software: Software-Architektur, eigene Apps sowie Apps samt der Systeme dahinter im Auftrag unter der Marke The App Architect, mit über 20 Jahren Software, die laufen muss. Der Arbeitsbereich von J. Rosenstock ist Content: Beauty-Videos auf YouTube mit Schwerpunkt Hair Styling. Profile beider finden Sie auf dieser Seite.
Projekt anfragen
Kundenprojekte laufen über theapparchitect.com: Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenlos, die Antwort mit einem klaren nächsten Schritt kommt innerhalb eines Werktags. Alle anderen Anliegen gehen über die Kontaktseite.